Wir erinnern die Mitglieder daran, dass sie das Recht haben auf eine jährliche Rückvergütung von CHF 30.- für die Teilnahme an einem SWRA-anerkannten Kurs. Bedingung ist das persönliche Erscheinen an der GV. Die vom Kursleiter unterzeichnete Bestätigung muss an der Generalversammlung dem Kassier abgegeben werden.
Als anerkannte Kurse gelten Kurse von SWRA anerkannten Trainern oder international bekannten Westerntrainern.
Ihr könnt euch das Formular für die Kursvergütung hier runterladen:
Bitte sendet uns das Formular an: info@swra.ch, dann überweisen wir euch das Geld.